Flock-ALPR: Abfragen können Durchsuchungsbefehl erfordern

Flock-ALPR: Abfragen können Durchsuchungsbefehl erfordern

Eine Bundesrichterin in Oklahoma hat in einem Verfahren wegen Methamphetaminhandels Beweise verworfen, die mithilfe von Flock-Kameras zur automatischen Kennzeichenerkennung (ALPR) gesammelt wurden. Rechtsexperten sehen in der Entscheidung das bislang deutlichste Beispiel dafür, wie das Geofencing-Urteil des Supreme Court vom Juni, bekannt als Chatrie, Streitigkeiten über digitale Beweismittel neu ordnet.

Richterin Sara Hill entschied am 1. Oktober, dass sich ein Hilfssheriff unzulässig auf Flock-Daten gestützt habe, um einen Fall gegen Melisa Kyle aufzubauen. Experten zufolge stellt damit eines der ersten Male ein Bundesgericht fest, dass polizeiliche Abfragen historischer ALPR-Daten gegen den Vierten Zusatzartikel verstoßen können. Dieser Teil der US-Verfassung schützt Menschen vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

Das Urteil ist kein bindender Präzedenzfall. Es bricht jedoch mit einer langen Reihe von Gerichtsentscheidungen, nach denen ALPR-Abfragen ohne Durchsuchungsbefehl zulässig sind, weil die Kameras nicht jede Bewegung einer Person Minute für Minute verfolgen.

Von der Verkehrskontrolle zur Reisehistorie eines ganzen Monats

Im Mai 2026 sah Freddie Alaniz, Hilfssheriff im Tulsa County, wie Kyles Auto ohne zu blinken die Spur wechselte. Weil das Fahrzeug ein kalifornisches Kennzeichen hatte, durchsuchte er die landesweite Datenbank von Flock und stellte fest, dass Kyle im Vormonat viel unterwegs gewesen war.

Anschließend hielt er sie an, führte weitere Flock-Abfragen durch und befragte sie anhand der Kamerasichtungen zu ihren Fahrten. Bei der Durchsuchung des Autos wurde eine große Menge Methamphetamin gefunden.

Laut Hills Urteil fand der Hilfssheriff schnell 50 einzelne Sichtungen von Kyles Auto in mehreren Bundesstaaten innerhalb von etwa einem Monat. Hill bezeichnete dies als "verfassungswidrige Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl" und als Beispiel für "wahllose Massenüberwachung". Da die Flock-Abfrage ohne hinreichenden Tatverdacht erfolgte, wurden die im Fahrzeug gefundenen Beweise für unverwertbar erklärt.

Hill schrieb, ALPR-Abfragen seien "nicht auf eine einzelne Person ausgerichtet". Vielmehr "erfasst das System jederzeit Informationen über alle Fahrzeuge, die an einer vernetzten Kamera vorbeifahren, und stellt diese Informationen den Strafverfolgungsbehörden auf Abruf zur Verfügung".

Sie räumte ein, dass Flock-Kameras den Standort ungenauer erfassen als Handys. Dennoch bezeichnete sie die ALPR-Datenerfassung als "andauernde Überwachung nach dem Schleppnetzprinzip".

Warum Chatrie hier eine Rolle spielt

In Chatrie v. United States befand eine Mehrheit der Richter am Supreme Court, dass polizeiliche Abfragen historischer Handy-Standortdaten, die bei externen Tech-Unternehmen liegen, durch den Vierten Zusatzartikel begrenzt sind. Im Fall ging es um Geofence-Anfragen, bei denen die Polizei ohne Verdächtigen von Tech-Unternehmen die Standortverläufe aller Personen in der Nähe eines Tatorts anfordert.

Vor Chatrie hatte das Gericht seit 2018 nicht mehr über moderne Polizeitechnik und den Vierten Zusatzartikel entschieden. In jenem Fall, Carpenter v. United States, urteilten die Richter, dass die Polizei einen Durchsuchungsbefehl braucht, um anhand von Funkzellendaten einen bestimmten Verdächtigen zu verfolgen.

Hill berief sich wiederholt auf Chatrie. Gerichte vertreten seit Langem die Auffassung, dass Autofahrer auf öffentlichen Straßen keine berechtigte Erwartung auf Privatsphäre haben, doch für eine langfristige Verfolgung wies sie dieses Argument zurück. "Auch Handys bewegen sich an öffentlichen Orten, an denen man Sie offen sehen kann", hieß es in ihrer Begründung. ALPRs würden "verfassungsrechtlich problematisch", schrieb sie, wenn die Polizei "Ihren Aufenthaltsort über einen längeren Zeitraum wahllos und passiv katalogisieren und diese Informationen dann zu jedem beliebigen Zweck nutzen kann, wann immer es passt".

Andrew Ferguson, Professor an der George Washington Law School, nannte den Fall "eine direkte Folge von Chatrie". Hill habe sich "dafür entschieden, ALPRs als Ortungssystem zu betrachten, das die Gesamtheit der Bewegungen eines Menschen erfassen kann, und nicht bloß als ausgefallene Kamera, die Zahlen und Buchstaben aufnimmt". Ferguson fügte hinzu, es sei das erste Mal, dass ein Gericht erklärt habe, ALPR-Abfragen erforderten unter bestimmten Umständen einen Durchsuchungsbefehl.

Chatrie taucht bereits vor anderen Gerichten auf. Im August berief sich ein Bundesrichter in Mississippi darauf, als er Funkzellenabfragen für verfassungswidrige pauschale Durchsuchungsbefehle erklärte.

Flock hält dagegen

Robert Frommer vom Institute for Justice sagte, die Chatrie-Kriterien passten auf ALPRs "wie angegossen", und er erwartet, dass die Entscheidung aus Oklahoma "die erste von vielen" sein wird. Seine Organisation verklagt Norfolk, Virginia, wegen Flock-Abfragen. Der Richter in diesem Verfahren befand, dass ALPRs den Maßstab der "Gesamtheit der Bewegungen" nicht erfüllen, der Fall liegt nun in der Berufung.

Sidney Thaxter von der National Association of Criminal Defense Lawyers sagte, ALPR-Netzwerke "ermöglichen es der Polizei, unseren Aufenthaltsort mit wenigen Knopfdrücken rückwirkend nachzuverfolgen". Tom Bowman vom Center for Democracy and Technology argumentierte, das "Geschäftsmodell" von ALPR "beruht genau auf der Art rückwirkender Verfolgung, für die laut Supreme Court ein Durchsuchungsbefehl nötig ist".

Ein Flock-Sprecher sagte, das Urteil "widerspricht dem überwältigenden Gewicht der Rechtsprechung in ähnlichen Fällen im ganzen Land", das Unternehmen erwarte, dass es "angefochten und letztlich aufgehoben" werde. Das Unternehmen betonte, die Entscheidung beschränke sich auf die Umstände des Falls und habe keinen Einfluss auf den weiteren Einsatz der Technik durch Behörden. Die Behörden in Oklahoma haben noch nicht mitgeteilt, ob sie Rechtsmittel einlegen werden.

Warum das wichtig ist

Für Leser, die sich mit Datenschutz und Sicherheit befassen, ist entscheidend, wie Hill die Technik beschrieben hat. Sie behandelte Flock als durchsuchbare Ortungsdatenbank und nicht als Ansammlung von Kameras am Straßenrand. Das deutet darauf hin, dass Gerichte Überwachungswerkzeuge künftig danach beurteilen könnten, welche Daten sie über die Zeit anhäufen, statt danach, was ein einzelner Sensor in einem bestimmten Moment erfasst.

Das Urteil passt zu einem größeren Wandel. Chatrie wurde bereits gegen Funkzellenabfragen ins Feld geführt, und auch der Gesetzgeber nimmt die Kameras ins Visier: parteiübergreifende ALPR-Gesetzentwürfe liegen inzwischen auf dem Tisch. Folgen weitere Richter Hill, könnte die Pflicht zum Durchsuchungsbefehl langfristige ALPR-Abfragen für die Polizei deutlich weniger nützlich machen, wie Experten anmerkten.

Für einen Wendepunkt ist es noch zu früh. Die Entscheidung ist nicht bindend, andere Gerichte haben gegenteilig entschieden, und eine Berufung ist möglich. Es lohnt sich zu beobachten, wie das Berufungsverfahren in Norfolk ausgeht und ob sich ein höheres Gericht direkt mit ALPR-Abfragen befasst.