Pegasus-Klage: US-Gericht weist El-Faro-Journalisten ab

Pegasus-Klage: US-Gericht weist El-Faro-Journalisten ab

Ein Bundesrichter in Kalifornien hat die Klage von Journalisten des salvadorianischen Nachrichtenmediums El Faro abgewiesen, deren Handys mit der Spähsoftware Pegasus von NSO Group infiziert worden waren.

Die Entscheidung fiel am Mittwoch. Laut der Verfügung des Richters konnten die Kläger nicht darlegen, dass der Fall vor ein kalifornisches Gericht gehört. Das Knight First Amendment Institute, das die Klage im Namen der Journalisten eingereicht hatte, will nach eigenen Angaben in Berufung gehen.

Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil es die erste Klage gegen NSO Group, den Hersteller von Pegasus, vor einem US-Gericht war.

226 Infektionen in 17 Monaten

El Faro ist ein unabhängiges Nachrichtenmedium mit Sitz in El Salvador. Hauptkläger ist Carlos Dada, die übrigen Kläger sind Kollegen von El Faro.

Nach Angaben des Knight Institute wurde Pegasus zwischen Juni 2020 und November 2021 mindestens 226 Mal gegen Dada und seine Kollegen eingesetzt. Das Institut reichte die Klage im November 2022 ein.

Pegasus ist eine sogenannte Zero-Click-Spähsoftware. Sie kann also ein Gerät kompromittieren, ohne dass die Zielperson einen Link oder Anhang öffnet. Laut Knight Institute wurde heimlich und aus der Ferne auf die Handys der Journalisten zugegriffen. Zudem hätten sich die Angriffe in den Tagen gehäuft, bevor El Faro große Recherchen veröffentlichen wollte.

Die Kläger stellten zwei Forderungen an das Gericht. Erstens sollte NSO verpflichtet werden, die von ihren Geräten abgegriffenen Daten zu löschen. Zweitens sollte das Unternehmen den Auftraggeber der Überwachung nennen.

Die Frage der Zuständigkeit

Im Kern des Rechtsstreits ging es darum, ob ein US-Gericht in Kalifornien überhaupt der richtige Ort für das Verfahren ist.

Dada und seine Kollegen argumentierten, das sei der Fall, weil die Angriffe auf kompromittierte Infrastruktur in Kalifornien zurückgegriffen hätten. Der Richter ließ sich davon nicht überzeugen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Klage scheitert. Bereits im März 2024 hatte ein anderer Richter sie abgewiesen, die Angelegenheit als "vollständig ausländisch" bezeichnet und befunden, dass sie in Kalifornien nicht verhandelt werden könne.

Die erneute Abweisung ist ein herber Rückschlag für die Journalisten. Das Ende des Verfahrens bedeutet sie aber nicht zwingend, der Fall könnte später noch wieder aufgenommen werden. Nächster Schritt ist die geplante Berufung des Knight Institute.

NSO reagierte nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.

Was noch offen ist

Die Entscheidung klärt die Kernfragen der Klage nicht. Das Gericht hat NSO nicht angewiesen, gesammelte Daten zu löschen, und der Auftraggeber der Überwachung ist durch das Verfahren nicht bekannt geworden.

Genau das waren die beiden Hauptziele der Klage. Solange kein Gericht bereit ist, den Fall zu verhandeln, haben die Kläger in den USA vorerst keinen Weg, eines davon zu erreichen.

Unsere Einschätzung

Das Urteil zeigt eine Schwachstelle auf, wenn man Hersteller von Spähsoftware vor US-Gerichten zur Verantwortung ziehen will. Die Opfer waren salvadorianische Journalisten, der Anbieter ist NSO Group, und die Verbindung nach Kalifornien ergab sich nur aus der Infrastruktur, über die die Angriffe liefen. Zwei Richter halten diese Verbindung inzwischen für zu schwach. Das deutet darauf hin, dass ausländische Ziele kommerzieller Spähsoftware es schwer haben dürften, vor amerikanischen Gerichten Gehör zu finden, selbst wenn Systeme in den USA bei dem Angriff eine Rolle gespielt haben.

Für Journalisten, Aktivisten und andere besonders gefährdete Nutzer zeigt der Fall, dass rechtliche Mittel nach einer Infektion langwierig und unsicher sind. Vorbeugung und Erkennung bleiben das Wichtigste. Funktionen wie die forensischen Spyware-Protokolle in Android 17 zeigen, dass Plattformanbieter dieser Bedrohung mehr Aufmerksamkeit schenken.

Der Markt für kommerzielle Spähsoftware schrumpft zudem nicht. Der Börsengang von Paragon an der Nasdaq zeigt, dass solche Werkzeuge weiterhin Investoren anlocken.

Es lohnt sich zu beobachten, ob die Berufung des Knight Institute etwas daran ändert, wie Gerichte die Rolle von US-Infrastruktur bei grenzüberschreitenden Spyware-Angriffen bewerten. Eine andere Auslegung in der Berufungsinstanz könnte ähnlichen Klagen die Tür öffnen. Eine weitere Niederlage würde diesen Weg deutlich erschweren.